Inhalt
Auftrag und Zweck
Die Bibliothek des Kunsthauses Zürich ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek für Kunstgeschichte vom 19. bis 21. Jahrhundert. Sie unterstützt als Museumsbibliothek die Arbeit des Kunsthauses und steht als öffentliche Einrichtung allen Personen für ihre wissenschaftliche, künstlerische oder publizistische Arbeit sowie zur Aus- und Fortbildung zur Verfügung. Die Bestände der Bibliothek können von allen Personen während der Öffnungszeiten im Lesesaal kostenlos und ohne vorherige Anmeldung benutzt werden.
Anmeldung und Benutzungsausweise
Für die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften und anderen Medien nach Hause ist die vorherige Einschreibung erforderlich. Nur natürliche Personen können Benutzerin oder Benutzer der Bibliothek werden. Mit der Anmeldung anerkennen sie die Benutzungs- und die Gebührenordnung. Bis zum 18. Lebensjahr ist eine zusätzliche Unterschrift der Erziehungsberechtigten zur Garantie bei Verlusten und Schäden erforderlich.
Die Anmeldung ist gleichzeitig eine Beitrittserklärung zur Mitgliedschaft in der Zürcher Kunstgesellschaft. Neben der Ausleihe aus der Bibliothek bietet die Zürcher Kunstgesellschaft ihren Mitgliedern freien Eintritt in die Sammlung und die Wechselausstellungen des Kunsthauses, Mitgliederrabatt bei Einkäufen im Museumsshop, das viermal jährlich erscheinende Magazin des Kunsthauses sowie ermässigten oder freien Eintritt bei Veranstaltungen und Vernissagen im Museum. Die Mitgliedschaft ist an das Kalenderjahr gebunden. Über die Kosten der Mitgliedschaft informiert die Gebührenordnung der Bibliothek.
Bei der Einschreibung muss ein amtlicher Ausweis mit gültiger Adresse vorgelegt werden. Personen, deren Wohnsitz sich in grösserer Entfernung zu Zürich befindet, können nur ausleihen, wenn ihnen die rechtzeitige Rückgabe entliehener Medien jederzeit möglich ist. Die Benutzerinnen und Benutzer haben die Pflicht, jede Adressänderung unverzüglich der Bibliothek mitzuteilen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Zürcher Kunstgesellschaft ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der eigenen Mitgliederverwaltung speichert. Die Daten der Personen aus den «besonderen Benutzergruppen» (siehe folgenden Abschnitt) werden nur von der Bibliothek des Kunsthauses gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden bei Beendigung der Bibliotheksnutzung und der Mitgliedschaft in der Zürcher Kunstgesellschaft gelöscht, sofern keine offenen Forderungen existieren.
Besondere Benutzer/innengruppen
- Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten werden aufgrund der Legitimationskarten ihrer Lehranstalten für deren Gültigkeitsdauer eingeschrieben.
- Journalisten und Journalistinnen werden gegen Vorlage ihres Presseausweises für die Dauer von dessen Gültigkeit eingeschrieben.
- Mitglieder des International Council of Museums (ICOM) mit gültigem Ausweis sind zur kostenlosen Ausleihe berechtigt.
Auch die Personen aus den «besonderen Benutzergruppen» müssen ihre gültige Adresse nachweisen. Die Einschreibung bei der Bibliothek auf der Basis der Bestimmungen über die “besonderen Benutzergruppen” beinhaltet keine Mitgliedschaft bei der Zürcher Kunstgesellschaft.
Arten der Bibliotheksbenutzung
Die Bestände der Bibliothek des Kunsthauses befinden sich in den Magazinen und müssen zur Benutzung bestellt werden. Zutritt zum Magazin wird nicht gewährt. Im Lesesaal stehen Nachschlagewerke, Bibliographien und Handbücher sowie viele Zeitschriften zur freien Benutzung zur Verfügung.
Benutzung im Lesesaal
Alle Werke aus den Beständen der Bibliothek können zur Benutzung in den Lesesaal bestellt werden. Nicht eingeschriebene Benutzerinnen und Benutzer müssen während der Benutzung einen Ausweis oder eine Kaution hinterlegen. Die Fotokopiergeräte der Bibliothek ermöglichen die Anfertigung von schwarzweissen und farbigen Kopien in Selbstbedienung. Mindestens 10 Bestellungen einer Benutzerin oder eines Benutzers werden pro Öffnungstag sofort ausgegeben. Weitere Bestellungen sind je nach Betrieb gegebenenfalls erst später oder am folgenden Öffnungstag erhältlich. Bei besonders wertvollen und/oder schlecht erhaltenen Dokumenten ist die Benutzung des Originals aus konservatorischen Gründen nicht immer uneingeschränkt möglich. Die Bibliothek kann personenbezogene Daten über die Benutzung solcher Sammlungsstücke auch nach Abschluss der Benutzung bewahren. Für die Benutzung der Archivalien und libri rari ist eine Anmeldung erforderlich.
Ausleihe
Eingeschriebene Benutzerinnen und Benutzer sind zur Ausleihe von Werken nach Hause berechtigt. Maximal können 30 Titel pro Person entliehen werden. Auf Wunsch kann individuell ein höheres Maximum vereinbart werden. Folgende Bestände können nur im Lesesaal benutzt werden:
- Präsenzbestand des Lesesaals
- Werke, die vor 1900 erschienen sind
- Œuvrekataloge und historisch-kritische Gesamtausgaben
- Videos
- Noch nicht gebundene Zeitschriftenhefte
- Bücher mit eingeklebten oder beigelegten Fotografien oder Grafiken
- Künstlerbücher, signierte Werke und andere libri rari
- Werke, deren Erhaltungszustand keine weiteren Belastungen erlaubt.